Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von
unseren Verkaufs-bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von
Lieferungen oder Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen
Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies
ausschließen. Zwischen uns und dem Kunden sind weitere
Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen
wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche
Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen
Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige
Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbe-dingungen sowie die einschränkenden Nutzungs und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die
Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von
diesen Kenntnis zu erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies
grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des
Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft
bzw. Bank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch
ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag
zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den
Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags
ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter
Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
d) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender
Zulassung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation der Anschluss an das Deutsche Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen
Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem
dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes
er gibt, ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec Cash zu
zahlen.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne
Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf
Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefen und Transportkosten
gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer
c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur
erfüllungshalber. Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4. Zahlungsverzug, Zurückhaltungsrecht,
Aufrechnung
a) Trat beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit
begründet, insbe-sondere bei Wechsel und Scheckprotesten,
Zahlungsverzug, Zahlungs-rückständen aus anderen
Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich
der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder
Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere
sämtlichen Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit
es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann
nur mit Gegen-forderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten. Lieferfristen und
Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich gekenn-zeichnet haben. Ist der Kunde
Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser
und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen
und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch
wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich,
wenn wir an der recht-zeitigen Erfüllung unserer
Verpflichtungen durch diese Umstände ge-hindert werden, die
Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Liefer-fristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller
weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in
Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die
vorstehenden Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei
Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir
fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung
sämtlicher Vertrags-pflichten des Kunden voraus.
e) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei
verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher
Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung
des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10%
des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher
oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren
oder niedrigeren Schaden nachweist.
f) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum
vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher
Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in
unseren Eigentum über. Der Kunde hat uns durch die
Nichtabholung entstandenen Schaden zu ersetzen.
6. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt geht die Gefahr
des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden
über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer
der der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt übergeben ist. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer
die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Vesandbereitschaft auf den Kunden
über.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden
über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem
Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt
stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so
geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt
hat.
b) Bei der Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der
Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch
bei anders lautenden Buchungsanzeigen des Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet.
Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltswaren tritt der
Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in der
Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar
unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der
Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;
jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnugsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondre kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können
wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,
stellt er seine Zahlung ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel
an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er
nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir
können in einem solchen Fall die Ein-ziehungsbefugnis des
Kunden gegenüber dem Warenempfänger wider-rufen. Wir
sind dann berechtigt, Auskunft über die
Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der
Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Kunden gegen
den Warenempfänger einzuziehen.
g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 20% übersteigen, werden wir auf
Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmen ist während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstal zu versichern. Die Rechte
aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
8. Gewährleistung
a) Wird eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Sache in
einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde bei dem Kauf in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für
Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und
beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. Im Übrigen
richten sich die Ansprüche des Käufers wegen
Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regel-ungen
innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden
nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute
betreffende Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377
HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht
ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei
Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten
un-sachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die
daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an
Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde
die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der
damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software geiten die einschränkenden Lizenz und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach
Maßgabe vor; Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend
vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder
erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit
Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder
Rücktritt grundsätzlich nur für das
einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber
für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es
sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend
verkaufe worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne
Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt
werden.
i) Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander
vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur
geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den
Lizenzbedingungen der Hersteller einzu-setzen. Andernfalls stellt er
uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass
wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung
protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV Drucker bestimmter
Fabrikate oder auch manche Software Pakete nicht alle im
deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen
können. Der Kunde hat dies sorgfältig
selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann
später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche
wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der
Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein
der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung
oder des Kaufvertrages.
9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a) Wird dem Kunden über die gesetzlichen
Gewährleistungsrechts hinaus eine Garantie gewährt,
so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus
dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche
auf Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen
Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die
Zeit der Reparatur-dauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der
Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung
nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche
Ansprüche werden durch diese Regelung nicht
eingeschränkt.
b) Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie
gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des
Herstellers. Herstellergarantien begründen daher für
uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall ist, der Kunde
verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie
gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die
Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen
ergeben. Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die
Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden
durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines Auftrags des
Kunden.
10. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über
die Gewähr-leistungsrechte hinausgehende Ansprüche
des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere Haften wir nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere
Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht
bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig
eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
tech-nisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer
täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur
Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein
Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche
Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust
wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere
Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von
Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur
Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so
sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass
auch Originaldisketten der Softwarehersteller von so genannten
Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige
Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch
uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach
dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen
dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein
Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät
über-tragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben.
Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf
Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus
Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht
wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als Erfüllungsort
für Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand unser
Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch
berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral Kaufrechts gelten
zwischen uns und dem Kunden nicht.
12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden
bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche
gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

